Termine

Die Sprechstunde erfolgt nach Terminvereinbarung. Termine können Sie telefonisch oder auch persönlich in der Praxis nach Ihren Wünschen mit dem Praxisteam absprechen. Auch bei akuten Erkrankungen bitten wir Sie anzurufen. Sie erhalten dann kurzfristig einen Termin. Bei Notfällen kommen Sie ohne Voranmeldung in die Praxis, Sie werden selbstverständlich sofort behandelt. Durch solche Notfälle könnten schon einmal kurze Wartezeiten entstehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sollten Sie einmal Ihren Termin nicht einhalten können, geben Sie ihn bitte telefonisch frei - ein anderer Patient kann ihn vielleicht dringend gebrauchen. Bitte beachten Sie, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Termine per Email entgegennehmen können.

Hausbesuche
Bei Erkrankungen, die einen Besuch in der Praxis unmöglich machen, führen wir gerne einen Hausbesuch durch. Wir bitten Sie um rechtzeitige Anmeldung.

Laboruntersuchungen
Blutentnahmen werden täglich zwischen 8 und 9:30 Uhr durchgeführt. Falls es mit Ihnen nicht anders vereinbart wird, essen und trinken Sie bitte vorher nicht, um das Ergebnis nicht zu beeinflussen.

Rezeptbestellung
Bestellungen von Überweisungen und Rezepten nehmen wir Ihnen gerne telefonisch entgegen. Bitte geben Sie uns Ihre Rezept- und Überweisungswünsche einen Tag vor Ihrem Arztbesuch zu folgenden Zeiten bekannt:
Montags und Dienstags von
14 - 16.30 Uhr
Mittwochs, Donnerstags und Freitags von
12 - 13 Uhr

Kopieren
Wir fertigen gegen eine geringe Gebühr gerne Kopien von Befunden für Sie an.

Befunde
Laborbefunde oder andere ärztliche Befunde können Sie auch gerne telefonisch erfragen. Falls Sie mich persönlich sprechen wollen, rufen Sie bitte während der täglichen Telefonsprechstunde zwischen 12:30 und 13 Uhr an.
Sollte die Sprechstunde noch nicht beendet sein, rufen wir Sie gerne zurück.

Versichertenkarte
Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zu jedem Besuch mit. Falls in dringenden Fällen einmal die Karte nicht vorgelegt werden kann, bitten wir Sie, diese möglichst bald nachzureichen. Sie ersparen Sich und uns unnötige Rückfragen und Ärger mit der Kostenabrechnung. Ohne Versichertenkarte darf z.B. ein Kassenrezept nicht ausgestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, weil dies gesetzlich so geregelt.